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 Informationsfreiheitsgesetz und -satzung

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harald vauk

harald vauk

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BeitragThema: Informationsfreiheitsgesetz und -satzung   Informationsfreiheitsgesetz und -satzung Icon_minitimeDo 24 Mai 2012, 06:00

linksammlung:

3xw.de.wikipedia.org/wiki/Informationsfreiheit
3xw.informationsfreiheit.org/
3xw.piraten-bgl.de/?Informationsfreiheitssatzung
3xw.bad-toelz.de/uploads/media/Informationsfreiheitssatzung_Ausfertigung.pdf


Immer wieder stossen aktive Bürger auf verschlossene Aktendeckel.
Selbst allgemeine Auskünfte werden nur zögerlich und unzureichend gegeben, wenn sie Beamtenschlaf eines gewissen Wahlbeamten stören könnten. - So geschehen auf meine Anfrage über das korrekte Vorgehen um ein Bürgerbegehren erfolgreich durchzuführen.


Eine Informationsfreiheitssatzung kann entweder vom Stadtrat beschlossen, dann von der Verwaltung ausgearbeitet und danach vom Stadtrat verabschiedet werden
oder
Eine verfasste Informationsfreiheitssatzung wird per Bürgerbegehren dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt. - Bei Ablehnung kommt es dann zum Bürgerentscheid.

Da Demokratie vom Bürger ausgehen sollte (und nicht von der Verwaltung) können Demokratiebewusstsein und Zivilcourage in der Kommunalpolitik durch regelmässige Bürgerbegehren gestärkt werden.

Packen wir es an
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